Prüfpunkte: die Liste, die Sie selbst abarbeiten
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18+ · Angebotsbedingungen
Anzeige, Mindestalter 18. Der Satz stammt aus dem Angebot des Betreibers vom 27.10.2026. Diese Seite testet Bedienung und Technik, nicht die Richtigkeit der Werbeaussage; Bedingungen und Fristen stehen allein beim Anbieter. Der beworbene Anbieter hat keine deutsche Erlaubnis. Spiel kann süchtig machen.
Diese Seite ist der Kern des Angebots: eine Liste von zwölf Prüfpunkten in fester Abfolge. Zu jedem Punkt steht, was Sie aufrufen, welche Angabe dort auffindbar sein muss und woran Sie erkennen, dass der Punkt nicht erfüllt ist. Bewertet wird nichts, abgehakt wird alles. Sie führen die Liste selbst und behalten das Ergebnis.
Warum die Reihenfolge wichtiger ist als die Anzahl
Listen zu Glücksspielangeboten scheitern meist nicht daran, dass sie zu wenige Fragen stellen, sondern daran, dass sie die Fragen in beliebiger Folge stellen. Wer mit der Spieloberfläche anfängt, hat nach zwanzig Minuten eine Sammlung von Beobachtungen und immer noch keine Antwort, weil keine Beobachtung an der Oberfläche eine Erlaubnis belegen kann. Umgekehrt braucht es gar keine Messung mehr, wenn die Gesellschaft im amtlichen Verzeichnis nicht auftaucht.
Daraus ergibt sich die Gliederung dieser Liste. Die Punkte eins bis sechs klären die Trägerschaft und kosten gemeinsam etwa vier Minuten. Die Punkte sieben und acht setzen ein vorhandenes Zugangskonto voraus, aber kein eingezahltes Geld. Die Punkte neun bis zwölf betreffen das Verhalten des Programms und sind reine Gegenproben: sie können einen Zweifel bestätigen, niemals aber einen Zweifel ausräumen.
Ein Abbruch ist deshalb ausdrücklich erlaubt und oft vernünftig. Fällt Punkt zwei durch, weil nirgends eine Gesellschaft genannt ist, dann endet die Prüfung dort; die restlichen zehn Zeilen bleiben leer, und der Befund lautet trotzdem vollständig. Ein leeres Kästchen hinter einem Abbruch ist kein Mangel Ihrer Arbeit, sondern das Ergebnis.
Sinnvoll ist außerdem, zwischen Ausschluss und Bestätigung zu trennen, bevor Sie anfangen. Punkt vier wirkt in beide Richtungen: ein Treffer stützt, ein Fehlschlag widerlegt. Alle übrigen Punkte wirken nur in eine Richtung, nämlich gegen das Angebot. Wer das durcheinanderbringt, liest aus einer ordentlich gebauten Oberfläche eine Zulässigkeit heraus, die sie gar nicht aussagen kann.

Was vorher bereitliegen sollte
Der Aufwand sinkt erheblich, wenn vier Dinge vorbereitet sind. Erstens ein zweites Gerät oder zumindest ein zweites Fenster, denn Sie müssen zwischen Angebot und Verzeichnis hin und her wechseln, ohne die App jedes Mal neu zu starten. Zweitens eine Stoppuhr, die auch Zehntelsekunden anzeigt und nicht auf demselben Bildschirm läuft wie das Spiel.
Drittens eine leere Textdatei oder ein Blatt mit zwölf numerierten Zeilen. Vier Spalten genügen: Nummer, Fund im Wortlaut, Zustand, Bemerkung. Der Wortlaut ist entscheidend — eine Notiz wie „Firma ok“ ist in einer Woche unbrauchbar, während die abgeschriebene Bezeichnung samt Rechtsformzusatz jederzeit nachprüfbar bleibt.
Viertens ein Weg, Bildschirminhalte festzuhalten. Zwei Abzüge genügen fast immer: die Seite mit den Pflichtangaben und die Ergebnisanzeige Ihrer Verzeichnisabfrage. Diese beiden Bilder trägt Ihr Befund später allein, falls jemand nachfragt, woher Ihre Aussage stammt.
Nicht vorbereiten müssen Sie eine Einzahlung. Keiner der zwölf Punkte verlangt, dass Geld auf ein Spielkonto gelangt. Wer das anders herum angeht, bezahlt für eine Information, die drei Klicks vorher gratis zu haben war — ausführlich steht das unter Grenzen dieses Tests.
Punkte 1 bis 3: die Trägerschaft des Angebots
Punkt eins fragt nur, ob überhaupt ein Weg zu den Pflichtangaben existiert. In einer installierten Anwendung liegt er typischerweise hinter einem Zahnrad, einem Menü mit drei Strichen oder einem Eintrag namens Rechtliches; bei einer Webanwendung steht er am Seitenfuß. Finden Sie ihn nach zwei Minuten Suchen nicht, dann ist der Punkt nicht erfüllt, und zwar unabhängig davon, ob die Angabe irgendwo im Netz existiert.
Punkt zwei fragt nach der Gesellschaft. Gesucht ist eine ausgeschriebene Bezeichnung mit Rechtsformzusatz, nicht der Name, der auf dem Startbildschirm prangt. Schreiben Sie sie buchstabengetreu ab, mitsamt Punkten, Bindestrichen und Abkürzungen, denn genau diese Zeichenfolge brauchen Sie bei Punkt vier. Steht an der Stelle nur eine Marke, ein Produktname oder eine Wortkombination ohne Rechtsform, ist der Punkt durchgefallen.
Punkt drei fragt nach Erreichbarkeit. Nötig sind eine Hausanschrift und ein elektronischer Weg, auf dem eine Antwort ankommt. Ein Postfach ersetzt die Anschrift nicht, und ein Kontaktformular ohne jede Adressangabe ersetzt beides nicht. Eine Rufnummer ist angenehm, aber für diesen Punkt nicht verlangt.
Ein Hinweis zu den Fundstellen, weil er Zeit spart: manche Programme zeigen die Pflichtangaben als eingebettete Seite, die beim ersten Aufruf leer bleibt. Prüfen Sie in diesem Fall dieselbe Adresse im Browser, bevor Sie den Punkt abschreiben. Lädt sie auch dort nicht, haben Sie das Ergebnis.

Punkte 4 bis 6: die Abfrage im Verzeichnis
Punkt vier ist der einzige Punkt dieser Liste, der eine Aussage in die stützende Richtung trägt. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder führt ein öffentliches Verzeichnis der Anbieter mit Erlaubnis; dort gehört Ihre abgeschriebene Bezeichnung hinein. Suchen Sie zunächst mit der vollständigen Zeichenfolge, dann mit zwei oder drei prägnanten Wortteilen, weil kleine Abweichungen in der Schreibweise sonst einen vorhandenen Datensatz verbergen.
Punkt fünf prüft, was der Eintrag abdeckt. Erlaubnisse ergehen für bestimmte Arten des Glücksspiels, und eine Zulassung für die eine Art sagt über die andere nichts. Steht im Eintrag eine Art, die mit dem in der App Angebotenen nichts zu tun hat, dann liegt ein Treffer vor und der Punkt ist dennoch nicht erfüllt. Diese Unterscheidung wird in Vergleichen am häufigsten übersehen.
Punkt sechs vergleicht Adressen. Der Eintrag nennt die Internetadressen, für die er gilt; Ihre App lädt ihre Inhalte von einer bestimmten Adresse, bei einer Webanwendung direkt in der Adresszeile ablesbar. Stimmen die beiden nicht überein, ist das nicht automatisch ein Verstoß, aber eine offene Frage, die Sie als solche notieren.
Halten Sie zusätzlich den Datenstand des Verzeichnisses fest, der an dessen Kopf steht, und daneben den Tag Ihrer Abfrage. Diese zwei Daten machen aus einer Erinnerung eine belegbare Beobachtung. Die einzelnen Schritte samt Stolperstellen stehen ausführlich unter Erlaubnis prüfen.
Punkte 7 und 8: was nur im Konto sichtbar wird
Punkt sieben betrifft die Einzahlungsgrenze. Nach § 6c des Glücksspielstaatsvertrags von 2021 gilt im Regelfall eine anbieterübergreifende Grenze von tausend Euro je Monat, und zwar zusammengerechnet über alle Anbieter mit Erlaubnis. Eine abweichende Höhe ist im Einzelfall möglich, setzt aber eine Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit voraus. Erfüllt ist der Punkt, wenn in der Kasse oder den Kontoeinstellungen ein bezifferter Monatsbetrag erscheint, der sich senken lässt.
Beobachten Sie dabei das Zeitverhalten, denn es verrät mehr als der Betrag selbst. Eine Senkung soll zügig greifen, eine Erhöhung darf nicht im selben Augenblick wirksam werden. Wenn Ihre Eingabe sofort in beide Richtungen durchschlägt, spricht das gegen einen zentralen Abgleich — ein Befund, der ohne jede Zahlung zu haben ist.
Punkt acht betrifft die Selbstsperre. Gesucht ist allein der Weg dorthin: eine Schaltfläche, ein Menüeintrag, ein Formular, über das sich eine Sperre veranlassen lässt. Lösen Sie keine Sperre zum Testen aus. Ein Eintrag in die Sperrdatei OASIS, geführt beim Regierungspräsidium Darmstadt, wirkt bei allen angebundenen Anbietern, und eine Löschung kommt frühestens nach drei Monaten und nur auf Antrag in Betracht.
Beide Punkte bleiben offen, solange Sie kein Konto haben, und das ist in Ordnung. Notieren Sie dann „nicht geprüft“ und nicht „erfüllt“. Wie diese Mechanik im Hintergrund zusammenhängt, behandelt die Seite zu den Schutzfunktionen.

Punkte 9 und 10: zwei Messungen an der Oberfläche
Punkt neun fasst zwei Beobachtungen zusammen, weil sie am selben Bildschirm anfallen. Zuerst öffnen Sie die Auswahl des Einsatzes und sehen die höchste wählbare Stufe an: § 22a Abs. 7 setzt je Spiel einen Euro als Obergrenze, wobei die Aufsicht diese Grenze ändern darf. Danach messen Sie die Dauer, denn Abs. 6 verlangt im Mittel wenigstens fünf Sekunden je Spiel, gezählt bis zum Erscheinen des Ergebnisses.
Messen Sie nicht einen Durchgang, sondern zehn hintereinander, und teilen Sie die Gesamtzeit durch zehn. Die Vorgabe ist als Mittelwert formuliert, deshalb beweist eine einzelne kurze Runde nichts und ein Schnitt von drei Sekunden sehr viel. Notieren Sie beide Zahlen, die Gesamtzeit und den Quotienten, damit die Messung später nachvollziehbar bleibt.
Punkt zehn betrifft Angaben, die nach § 22a Abs. 3 vorhanden sein müssen. Spielregeln samt Gewinnplan gehören an eine erreichbare und verständliche Stelle, und dort, wo der Einsatz gewählt wird, sind die Wahrscheinlichkeit des Höchstgewinns sowie die durchschnittliche Auszahlungsquote je eingesetztem Euro auszuweisen. Welche Prozentzahl dort steht, ist für diesen Punkt gleichgültig; geprüft wird nur, ob sie überhaupt lesbar ist.
Der Rest der Oberfläche gehört nicht in diese Liste, sondern in eine eigene Runde. Automatikfunktion, anwachsende Gesamtsumme und das gleichzeitige Öffnen eines zweiten Spiels sind dort ebenso nachprüfbar und stehen samt Vorgehen unter Bedienung und Oberfläche.
Punkte 11 und 12: Gerät und Bezugsweg
Punkt elf hält jede Rechteanfrage gegen eine Funktion, die das Programm sichtbar besitzt. Netzzugang und ein eigener Speicherbereich sind selbstverständlich. Zugriff auf die Kamera ist plausibel, wenn eine Identitätsprüfung ansteht, und zwar erst dann. Eine Anfrage nach Kontakten, Anruflisten oder Kurznachrichten lässt sich mit keiner Funktion eines Spielangebots begründen, weshalb der Punkt in diesem Fall nicht erfüllt ist.
Punkt zwölf fragt, woher das Programm kommt. Ein Bezug über ein Vertriebsportal bedeutet, dass die Fassung ein Freigabeverfahren durchlaufen hat und sich selbst aktualisiert. Eine Installationsdatei von einer beliebigen Adresse bedeutet beides nicht, und niemand prüft dort, ob die Datei unterwegs verändert wurde. Dass Ihr Gerät vor der Installation einer solchen Datei warnt, ist keine Formalität, sondern genau der Hinweis auf diesen Unterschied.
Ein Sonderfall verdient eine eigene Zeile. Viele Angebote stellen keine echte Anwendung bereit, sondern eine Verknüpfung, die eine Webseite im Vollbild öffnet. Dann sind Punkt elf und zwölf in zwei Minuten erledigt: Rechte verlangt eine solche Verknüpfung kaum, und eine Datei wird nicht installiert. Was sich dadurch verschiebt, steht unter Browser oder App.
Vertiefend gehört hierher noch der Blick auf die Datenwege des Programms und auf das, was eine regionale Ausgabe eines Vertriebsportals überhaupt anzeigt. Beides behandelt die Seite zu Rechten und Sicherheit mit konkreten Handgriffen.
Erfüllt, offen, nicht erfüllt — die drei Zustände
Jede Zeile bekommt genau einen von drei Zuständen, und die Unterscheidung zwischen den beiden letzten ist der eigentliche Gewinn dieser Methode. Erfüllt heißt: der verlangte Fund war da und ist notiert. Nicht erfüllt heißt: der Fund fehlte oder widersprach der Vorgabe. Offen heißt: die Prüfung war Ihnen nicht möglich, etwa weil kein Konto vorhanden ist oder das Spiel sich nicht öffnete.
Offene Punkte dürfen nicht stillschweigend als erfüllt verbucht werden, und sie sind auch kein Vorwurf. Wer nur die Punkte eins bis sechs abarbeitet und die übrigen offen lässt, hat eine vollständige Prüfung der Trägerschaft erledigt und sagt das genau so. Erst diese Trennung macht Ihren Zettel für eine zweite Person lesbar.
Eine Verrechnung findet nicht statt. Es gibt keine Punktzahl, kein Gewicht und keine Note, die zehn gute Zeilen gegen eine schlechte aufrechnet. Fällt Punkt vier durch, dann ist das Ergebnis des gesamten Durchgangs ein fehlender Erlaubnisnachweis, auch wenn die übrigen elf Zeilen einwandfrei aussehen.
Umgekehrt gilt diese Härte nicht. Elf erfüllte Zeilen und ein Treffer im Verzeichnis belegen, dass am Tag Ihrer Abfrage nichts Sichtbares gegen das Angebot sprach. Mehr sagt die Liste nicht, und sie soll es auch nicht sagen.
Der Befundzettel und wann er verfällt
Am Ende stehen vier Angaben, die zusammen den Befund tragen: die Bezeichnung der Gesellschaft im Wortlaut, die Adresse, von der die App ihre Inhalte lädt, der Datenstand des Verzeichnisses und der Tag Ihrer Abfrage. Fehlt eine dieser vier Angaben, lässt sich das Ergebnis später nicht mehr zuordnen und ist damit wertlos.
Darunter kommen die zwölf Zeilen mit ihrem Zustand und, wo gemessen wurde, mit der Zahl. Zwei Bildschirmabzüge vervollständigen das Ganze. Dieser Zettel passt auf eine Seite und ist in einer Viertelstunde entstanden, wenn Sie der Abfolge gefolgt sind.
Seine Haltbarkeit ist begrenzt, und das aus mehreren Gründen gleichzeitig. Erlaubnisse werden erteilt und enden wieder, ein Angebot kann den Betreiber wechseln, Programme erhalten neue Fassungen mit anderem Verhalten. Ein Befund beschreibt also einen Tag und keinen Dauerzustand.
Wiederholen lohnt sich darum immer dann, wenn etwas Sichtbares anders ist: eine neue Programmfassung, ein veränderter Auftritt, eine abweichende Adresse in der Adresszeile oder plötzlich fehlende Zahlwege. Solche Anlässe erkennt man im Alltag von selbst — was dabei vom Zahlungsweg zu lernen ist, steht unter Zahlung in der App. Zum Abschluss der Hinweis, der hierher gehört: die Teilnahme ist Volljährigen vorbehalten, ein Spiel um Geld bleibt riskant, und kostenfrei sowie ohne Namensangabe berät die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter 0800 1 37 27 00.
| Nr. und Punkt | Nötiger Fund | Punkt gilt als nicht erfüllt, wenn |
|---|---|---|
| 1 Pflichtangaben auffindbar | Menüpunkt oder Fußzeile führt zur Kennzeichnung | kein Weg dorthin existiert |
| 2 Firma samt Rechtsform | ausgeschriebene Gesellschaft mit Zusatz | dort nur ein Markenname steht |
| 3 Anschrift und Kontaktweg | Hausanschrift plus elektronische Adresse | nur ein Formular ohne Anschrift erscheint |
| 4 Treffer im Verzeichnis | die Gesellschaft ist dort geführt | auch Teilbegriffe keinen Datensatz finden |
| 5 Passende Glücksspielart | Eintrag deckt die angebotene Art | nur eine andere Art gedeckt ist |
| 6 Passende Internetadresse | Adresse der App steht im Eintrag | die Adresse dort nicht vorkommt |
| 7 Limitanzeige mit Betrag | bezifferte Monatsgrenze im Konto | nur ein Verweis auf Bedingungen bleibt |
| 8 Zugang zum Sperrverfahren | Menüweg zur Selbstsperre vorhanden | kein solcher Weg zu finden ist |
| 9 Einsatzfeld und Dauer | Obergrenze ein Euro, Mittel fünf Sekunden | eine höhere Stufe auswählbar ist |
| 10 Angaben am Einsatzfeld | Gewinnplan und Durchschnittsquote lesbar | beides nirgends erreichbar ist |
| 11 Geräterechte erklärbar | jede Anfrage passt zu einer Funktion | Kontakte oder Telefonie verlangt werden |
| 12 Herkunft des Programms | Bezug über ein Vertriebsportal | eine Datei von fremder Adresse stammt |
22BET+250 % auf die EinzahlungJetzt spielenVon der Redaktion abgehakt · Stand 27.10.2026. Rechtliche Angaben folgen dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 und den Veröffentlichungen der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Angaben zu Angeboten einzelner Betreiber geben deren eigene Darstellung wieder.
Fragen zum Test
Muss ich wirklich alle zwölf Punkte abarbeiten?
Nein, und oft wäre es Verschwendung. Fällt ein Punkt der ersten Gruppe durch, endet die Prüfung dort mit einem gültigen Ergebnis. Die restlichen Zeilen bleiben dann offen und werden nicht nachgeholt.
Wie lange brauche ich für die ganze Liste?
Mit Vorbereitung etwa eine Viertelstunde. Die Trägerschaft klärt sich in vier Minuten, die Messungen an der Oberfläche brauchen am längsten, weil zehn Durchgänge gezählt werden müssen.
Welcher Punkt ist der wichtigste?
Der Treffer im Verzeichnis, weil nur er in die stützende Richtung trägt. Alle anderen Punkte können Zweifel bestätigen, aber keinen Zweifel ausräumen.
Was unterscheidet „offen“ von „nicht erfüllt“?
Offen heißt, dass Ihnen die Prüfung nicht möglich war, etwa ohne Konto. Nicht erfüllt heißt, dass Sie geprüft haben und der verlangte Fund fehlte oder der Vorgabe widersprach.
Kann ich die Liste ohne Konto verwenden?
Zehn der zwölf Punkte ja. Nur die Limitanzeige und der Zugang zum Sperrverfahren liegen hinter einer Anmeldung, und auch dafür ist keine Einzahlung nötig.
Reicht ein Bildschirmabzug als Beleg?
Für Ihren eigenen Gebrauch ja, wenn darauf die Suchanfrage und das Ergebnis zu sehen sind. Als Nachweis gegenüber Dritten ersetzt er keine eigene Abfrage, die jede Person in zwei Minuten wiederholen kann.
Was mache ich, wenn das Spiel sich nicht öffnet?
Dann bleiben die Punkte zur Oberfläche offen. Ein nicht ladendes Spiel kann an der Verbindung, am Gerät oder an einer regionalen Einschränkung liegen und ist für sich kein Befund.
Darf ich eine Selbstsperre zum Testen auslösen?
Davon ist klar abzuraten. Eine Sperre wirkt bei allen angebundenen Anbietern, und ihre Löschung kommt frühestens nach drei Monaten und nur auf Antrag in Betracht. Geprüft wird deshalb nur, ob der Weg dorthin existiert.
Wie oft sollte die Liste wiederholt werden?
Immer wenn sich etwas Sichtbares ändert: neue Programmfassung, anderer Auftritt, abweichende Adresse oder verschwundene Zahlwege. Ohne solchen Anlass genügen größere Abstände.
Gibt es am Ende eine Gesamtnote?
Bewusst nicht. Zwölf Zustände werden nicht zu einer Zahl verrechnet, weil ein durchgefallener Punkt bei der Trägerschaft durch gute Oberflächenwerte nicht ausgeglichen wird.
Abgehakt am 27.10.2026 · 18+ · Verantwortungsvolles Spielen
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